Ein Lagerhalter hat mehrere Möglichkeiten, wenn der Einlagerer seine Verpflichtungen nicht erfüllt: 1. **Mahnung**: Der Lagerhalter kann den Einlagerer schriftlich mahnen und zur Erfüllung der Forderung auffordern. 2. **Einlagerungsgebühren**: Bei verspäteter Zahlung kann der Lagerhalter zusätzliche Gebühren für die Lagerung erheben. 3. **Verwertung der Ware**: In einigen Fällen kann der Lagerhalter das Recht haben, die eingelagerten Waren zu verkaufen, um die offenen Forderungen zu decken. Dies muss jedoch in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen geschehen. 4. **Rückbehaltungsrecht**: Der Lagerhalter kann ein Rückbehaltungsrecht an den eingelagerten Waren ausüben, bis die Forderungen beglichen sind. 5. **Rechtliche Schritte**: Wenn alle anderen Maßnahmen nicht fruchten, kann der Lagerhalter rechtliche Schritte einleiten, um die Forderung einzutreiben. 6. **Vertragskündigung**: Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann der Lagerhalter den Vertrag kündigen. Es ist wichtig, dass der Lagerhalter alle Maßnahmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und den vertraglichen Vereinbarungen ergreift.