In welchen §§ ist die Mitbestimmung des Personalrates zur Einführung eines Employee Self Service nach HPVG geregelt?

Antwort vom

Die Mitbestimmung des Personalrates zur Einführung eines Employee Self Service ist im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) insbesondere in § 75 geregelt. Dort sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrates in Bezug auf die Einführung neuer Technologien und Arbeitsmethoden festgelegt. Es ist ratsam, die genauen Formulierungen und Regelungen im HPVG zu prüfen, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

Verwandte Fragen

Begriff Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Er vertritt deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, vor allem bei Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung...