Die Mitbestimmung des Personalrates zur Einführung eines Employee Self Service ist im Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) insbesondere in § 75 geregelt. Dort sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrates in Bezug auf die Einführung neuer Technologien und Arbeitsmethoden festgelegt. Es ist ratsam, die genauen Formulierungen und Regelungen im HPVG zu prüfen, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.