Merkmale zur Auffindbarkeit nach BGG

Antwort

Die Auffindbarkeit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezieht sich auf die Barrierefreiheit von Informationen und Dienstleistungen. Konkrete Merkmale sind: 1. **Zugängliche Informationen**: Inhalte müssen in verständlicher Sprache und in verschiedenen Formaten (z.B. Braille, Audio) bereitgestellt werden. 2. **Navigation**: Webseiten und digitale Angebote sollten eine klare und intuitive Navigation bieten, die auch mit assistiven Technologien genutzt werden kann. 3. **Visuelle Gestaltung**: Kontraste und Schriftgrößen sollten so gewählt sein, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen gut lesbar sind. 4. **Interaktive Elemente**: Formulare und Buttons müssen klar beschriftet und einfach zu bedienen sein. 5. **Alternative Texte**: Bilder und Grafiken sollten mit alternativen Texten versehen sein, die deren Inhalt beschreiben. 6. **Kompatibilität mit Hilfsmitteln**: Die Angebote müssen mit gängigen Hilfsmitteln wie Screenreadern kompatibel sein. Diese Merkmale tragen dazu bei, dass Informationen und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich sind.

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