Die Nutzbarkeit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezieht sich auf die Barrierefreiheit Einrichtungen und Dienstleistungen. Konkrete Merkmale sind: 1. **Zugänglichkeit**: Gebä... [mehr]
Die Nutzbarkeit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezieht sich auf die Barrierefreiheit Einrichtungen und Dienstleistungen. Konkrete Merkmale sind: 1. **Zugänglichkeit**: Gebä... [mehr]
Die Auffindbarkeit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezieht sich auf die Barrierefreiheit von Informationen und Dienstleistungen. Konkrete Merkmale sind: 1. **Zugängliche Informat... [mehr]
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt in ihrem Anwendungsbereich und ihren Zielen: 1. **Bundesgleichstellu... [mehr]