Die Nutzbarkeit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bezieht sich auf die Barrierefreiheit Einrichtungen und Dienstleistungen. Konkrete Merkmale sind: 1. **Zugänglichkeit**: Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel müssen ohne Hindernisse erreichbar sein, z.B. durch Rampen oder Aufzüge. 2. **Orientierungshilfen**: Informationen sollten in verständlicher Form bereitgestellt werden, z.B. durch taktile Bodenleitsysteme oder akustische Signale. 3. **Gestaltung von Räumen**: Räume müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können, z.B. durch ausreichend Platz für Rollstühle. 4. **Sanitäre Einrichtungen**: Toiletten müssen barrierefrei zugänglich sein und spezielle Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bieten. 5. **Information und Kommunikation**: Angebote müssen in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden, z.B. in einfacher Sprache oder in Gebärdensprache. 6. **Serviceleistungen**: Personal sollte geschult sein, um Menschen mit Behinderungen angemessen zu unterstützen. Diese Merkmale tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.