Ja, das Amtsgericht kann den Antrag auf Zwangsversteigerung eines Grundstücks, das einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört, ablehnen – allerdings nur unter bestimmten... [mehr]
Ein Mehrstimmrecht in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bedeutet, dass einem oder mehreren Gesellschaftern mehr Stimmen als anderen zustehen, wenn es um Beschlussfassungen innerhalb der Gesellschaft geht. Normalerweise gilt in einer GbR das Prinzip der Einstimmigkeit oder, falls im Gesellschaftsvertrag geregelt, das Prinzip „Kopfprinzip“ (jede Person eine Stimme) oder „Beteiligungsprinzip“ (Stimmrecht nach Kapitalanteil). Ein Mehrstimmrecht kann im Gesellschaftsvertrag individuell vereinbart werden. Das heißt, ein Gesellschafter erhält z. B. zwei oder mehr Stimmen, während andere nur eine Stimme haben. Dies kann dazu dienen, bestimmten Gesellschaftern mehr Einfluss auf Entscheidungen zu geben, etwa weil sie mehr Kapital eingebracht haben oder eine besondere Rolle in der Gesellschaft übernehmen. Wichtig: Ohne eine solche vertragliche Regelung gilt in der GbR grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip (§ 709 BGB). Ein Mehrstimmrecht muss also ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Ja, das Amtsgericht kann den Antrag auf Zwangsversteigerung eines Grundstücks, das einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört, ablehnen – allerdings nur unter bestimmten... [mehr]
Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]