Bei einer Führerscheinbeschlagnahme können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die je nach den Umständen des Einzelfalls variieren. Zu den typischen Maßnahmen gehören: 1. **Vorläufige Entziehung des Führerscheins**: Dies kann sofort erfolgen, wenn eine akute Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt, beispielsweise bei Trunkenheit am Steuer oder wiederholten Verkehrsverstößen. 2. **Anhörung des Betroffenen**: Der Betroffene hat in der Regel das Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. 3. **Prüfung der Fahreignung**: In einigen Fällen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen. 4. **Rechtsmittel**: Der Betroffene kann gegen die Beschlagnahme des Führerscheins rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise durch Widerspruch oder Klage. 5. **Dauer der Beschlagnahme**: Die Dauer der Führerscheinbeschlagnahme kann variieren und hängt von der Schwere des Vergehens sowie von den Ergebnissen der Anhörung und der Fahreignungsprüfung ab. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.