Der Besteller kann eine Selbstvornahme gemäß § 637 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vornehmen, wenn der Unternehmer eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung (also z... [mehr]
Eine mangelhafte Lieferung im Kaufvertrag liegt vor, wenn die gelieferte Ware nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, Nacherfüllung zu verlangen, also entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Der Besteller kann eine Selbstvornahme gemäß § 637 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vornehmen, wenn der Unternehmer eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung (also z... [mehr]
Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich auch dann rechtswirksam sein, wenn der Hinweis fehlt, dass die handelnde Person für eine Kommanditgesellschaft (KG) auftritt und keine Vertretungsbescheini... [mehr]