Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Eine mangelhafte Lieferung im Kaufvertrag liegt vor, wenn die gelieferte Ware nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, Nacherfüllung zu verlangen, also entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ob eine Differenz von 760 € bei einer Ersatzleistung wegen eines Mangels noch als „gleichwertig“ im Sinne des deutschen Gewährleistungsrechts (§ 439 BGB) anzusehen ist, h&au... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]