Wo und wann wird eine Leibesvisitation durchgeführt?

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Eine Leibesvisitation (auch Durchsuchung der Person genannt) wird in der Regel von Polizeibeamten oder anderen befugten Behörden durchgeführt. Sie findet statt, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass jemand verbotene Gegenstände (z. B. Waffen, Drogen) bei sich trägt, oder im Rahmen von Ermittlungen, etwa bei einer Festnahme oder bei Einlasskontrollen zu bestimmten Veranstaltungen (z. B. in Justizvollzugsanstalten, bei Gerichtsverhandlungen oder an Flughäfen). Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für eine Leibesvisitation sind in Deutschland im Strafprozessrecht (§ 102, § 103 StPO) sowie in den Polizeigesetzen der Bundesländer geregelt. Sie darf nur unter bestimmten Bedingungen und meist durch gleichgeschlechtliche Personen durchgeführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom jeweiligen Anlass, zum Beispiel: - Bei einer Festnahme durch die Polizei - Bei Verdacht auf das Mitführen gefährlicher oder illegaler Gegenstände - Beim Betreten oder Verlassen von Justizvollzugsanstalten - Bei besonderen Sicherheitskontrollen (z. B. an Flughäfen oder bei Großveranstaltungen) Eine Leibesvisitation ist ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und darf nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen.

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