Kann man zu Lebzeiten auf erbrechtliche Auskunft verzichten?

Antwort

Ja, man kann zu Lebzeiten auf erbrechtliche Auskunft verzichten. Dies geschieht häufig durch einen sogenannten Erbverzicht, bei dem ein potenzieller Erbe auf sein Erbrecht verzichtet. Ein solcher Verzicht muss in der Regel notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Es ist wichtig, sich dabei rechtlich beraten zu lassen, um die Konsequenzen und die genaue Vorgehensweise zu verstehen.

Kategorie: Recht Tags: Erbrecht Auskunft Verzicht
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