Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat die Aufgabe, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Es legt grundlegende Pflichten für Arbeitgeber fest, um Risiken zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Zu den zentralen Aufgaben gehören: 1. **Gefährdungsbeurteilung**: Arbeitgeber müssen die Arbeitsplätze auf Gefahren analysieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. 2. **Schutzmaßnahmen**: Es sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu implementieren, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. 3. **Information und Unterweisung**: Beschäftigte müssen über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert und geschult werden. 4. **Dokumentation**: Die durchgeführten Maßnahmen und Beurteilungen sind zu dokumentieren, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Das Ziel des ArbSchG ist es, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.