Ja, frische Ersatzmitglieder eines Betriebsrats genießen Kündigungsschutz, wenn sie nachrücken. Der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder beginnt mit der Annahme des Mandats und bleibt während der gesamten Amtszeit bestehen. Wenn ein Ersatzmitglied wieder in den Betriebsrat nachrückt, wird der Kündigungsschutz erneut aktiv. Dies bedeutet, dass das Mitglied während seiner Zeit im Betriebsrat nicht ohne triftigen Grund gekündigt werden kann.