Ersatzmitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes (... [mehr]
Ersatzmitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes (... [mehr]
Ja, frische Ersatzmitglieder eines Betriebsrats genießen Kündigungsschutz, wenn sie nachrücken. Der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder beg... [mehr]
Ein Ersatzmitglied eines Betriebsrats unterliegt dem Kündigungsschutz gemäß § 15 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), sobald es in den Betriebsrat eintritt oder während... [mehr]