Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Ein Ersatzmitglied eines Betriebsrats unterliegt dem Kündigungsschutz gemäß § 15 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), sobald es in den Betriebsrat eintritt oder während seiner Amtszeit als Ersatzmitglied tätig wird. Der Kündigungsschutz gilt für die Dauer der Amtszeit und auch für eine gewisse Zeit nach dem Ende der Amtszeit, um sicherzustellen, dass die Mitglieder nicht aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit benachteiligt werden. Der genaue Zeitraum des Kündigungsschutzes kann variieren, ist jedoch in der Regel bis zu einem Jahr nach dem Ende der Amtszeit gegeben.
Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]