Was sind die zwei Kündigungsarten und die drei Kategorien der Kündigungsgründe?

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Die beiden Kündigungsarten sind: 1. **Ordentliche Kündigung**: Diese erfolgt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. 2. **Außerordentliche Kündigung**: Diese kann fristlos erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Die drei Kategorien der Kündigungsgründe sind: 1. **Personenbedingte Kündigung**: Diese Gründe beziehen sich auf die Person des Arbeitnehmers, wie z.B. Krankheit oder mangelnde Eignung. 2. **Verhaltensbedingte Kündigung**: Diese Gründe betreffen das Verhalten des Arbeitnehmers, wie z.B. wiederholte Pflichtverletzungen oder Fehlverhalten. 3. **Betriebsbedingte Kündigung**: Diese Gründe sind auf betriebliche Erfordernisse zurückzuführen, wie z.B. wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen im Unternehmen.

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