Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz bestimmen?

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Die Kündigungsfristen können je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen variieren. Grundsätzlich gilt: 1. **Arbeitsvertrag**: Prüfe zunächst deinen Arbeitsvertrag. Dort sind oft spezifische Kündigungsfristen festgelegt, die eingehalten werden müssen. 2. **Betriebsvereinbarung**: In vielen Unternehmen gibt es Betriebsvereinbarungen, die zusätzliche Regelungen zu Kündigungsfristen enthalten können. Diese sind für alle Mitarbeiter im Betrieb bindend. 3. **Tarifvertrag**: Wenn du unter einen Tarifvertrag fällst, sind die dort festgelegten Kündigungsfristen ebenfalls zu beachten. Diese können von den gesetzlichen Regelungen abweichen. 4. **Gesetzliche Regelungen**: Nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen: - Während der Probezeit: 2 Wochen - Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats - Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen (z.B. 1 Monat bei 2 Jahren, 2 Monate bei 5 Jahren, usw.). Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente zu prüfen, um die korrekte Kündigungsfrist zu bestimmen. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen.

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