Nein, Nebenkläger müssen beim Amtsgericht grundsätzlich keinen Anwalt nehmen. Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht besteht für Nebenkläger keine Anwaltspflicht. Sie könn... [mehr]
Ja, die Kostenvorschüsse müssen beim Amtsgericht zur Fristwahrung eingegangen sein. In der Regel ist die Zahlung des Kostenvorschusses eine Voraussetzung dafür, dass das Gericht die Klage oder den Antrag als rechtzeitig eingereicht betrachtet. Es ist wichtig, die Zahlungsfristen genau zu beachten, um Verzögerungen oder die Abweisung des Antrags zu vermeiden.
Nein, Nebenkläger müssen beim Amtsgericht grundsätzlich keinen Anwalt nehmen. Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht besteht für Nebenkläger keine Anwaltspflicht. Sie könn... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, einer Klage als sogenannter Streitgenosse (§§ 59 ff. ZPO) beizutreten, auch wenn der Hauptkläger anwaltlich vertreten ist. Vor dem Amtsgericht be... [mehr]