Müssen die Kostenvorschüsse beim Amtsgericht zur Fristwahrung eingegangen sein?

Antwort

Ja, die Kostenvorschüsse müssen beim Amtsgericht zur Fristwahrung eingegangen sein. In der Regel ist die Zahlung des Kostenvorschusses eine Voraussetzung dafür, dass das Gericht die Klage oder den Antrag als rechtzeitig eingereicht betrachtet. Es ist wichtig, die Zahlungsfristen genau zu beachten, um Verzögerungen oder die Abweisung des Antrags zu vermeiden.

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