Was ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss und ist dieser bei Privatinsolvenz restschuldbefreiungsfähig?

Antwort

Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der die Höhe der von einer Partei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu erstattenden Kosten (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten) verbindlich festgesetzt wird. Er basiert meist auf einem vorangegangenen Urteil oder Beschluss, in dem die Kostentragungspflicht geregelt wurde. **Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz:** Im Rahmen einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) können grundsätzlich alle Insolvenzforderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Dazu zählen auch titulierte Forderungen, wie sie in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgelegt werden. Das bedeutet: Auch die im Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Kosten sind in der Regel restschuldbefreiungsfähig, sofern sie vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind und keine Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder aus einer der in § 302 InsO genannten Ausnahmen darstellen. **Wichtige Hinweise:** - Die Restschuldbefreiung gilt nicht für Forderungen, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen. - Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens selbst sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 4a Abs. 3 InsO). **Fazit:** Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist in der Regel restschuldbefreiungsfähig, wenn die zugrundeliegende Forderung vor Insolvenzeröffnung entstanden ist und keine Ausnahme nach § 302 InsO greift. Weitere Informationen zur Privatinsolvenz findest du z. B. auf [justiz.de](https://www.justiz.de/themen/insolvenzverfahren/index.php).

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