Muss ich als Beschuldigter bei einem Strafverfahren die Kosten für den Aufwand der Polizei tragen, wenn ich die Zugangsdaten meines beschlagnahmten Smartphones nicht herausgebe?

Antwort

In Deutschland bist du als Beschuldigter in einem Strafverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet,sdaten zu deinem Smartphone herauszugeben. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, die dich direkt dazu verpflichtet, die Kosten für den Aufwand der Polizei zu tragen, wenn du die Zugangsdaten nicht herausgibst. Allerdings können in bestimmten Fällen, insbesondere wenn es sich um eine vorsätzliche Behinderung der Ermittlungen handelt, zusätzliche rechtliche Konsequenzen auf dich zukommen. Es ist ratsam, sich in solchen Situationen rechtlich beraten zu lassen, um die möglichen Folgen und deine Rechte besser zu verstehen.

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