Dürfen an der konstituierenden Sitzung eines Betriebsrats mehr Personen teilnehmen als Mitglieder im Gremium sitzen?

Antwort vom

Ja — **als Gäste/Zuhörer grundsätzlich nein**, **wenn es um die eigentliche Betriebsratssitzung geht**. Die **konstituierende Sitzung** ist eine **Betriebsratssitzung**. An ihr nehmen daher grundsätzlich nur die **gewählten Betriebsratsmitglieder** teil. Ersatzmitglieder dürfen nur teilnehmen, **wenn sie wirksam für verhinderte ordentliche Mitglieder nachgerückt sind**. Auch der Wahlvorstand oder andere Personen sind nicht automatisch teilnahmeberechtigt. **Ausnahmen** gibt es nur, wenn eine Teilnahme rechtlich vorgesehen oder für einen bestimmten Punkt zulässig ist, z. B.: - ein **Ersatzmitglied** für ein verhindertes Mitglied, - ggf. **erforderliche Auskunftspersonen/Sachverständige** zu einzelnen Tagesordnungspunkten, - in besonderen Fällen weitere gesetzlich vorgesehene Personen. Wichtig: - Die Sitzung ist **nicht öffentlich**. - Für **Beschlüsse** zählen nur die **stimmberechtigten Betriebsratsmitglieder** bzw. wirksam nachgerückten Ersatzmitglieder. - Sind ohne Rechtsgrund weitere Personen anwesend, kann das **problematisch für die Ordnungsmäßigkeit** der Sitzung und einzelner Beschlüsse sein. Kurz: **Mehr Personen als Sitze im Gremium sind nur ausnahmsweise zulässig — nicht einfach so.**

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