Kann eine anhängige Klage für erledigt erklärt werden?

Antwort

Ja, eine anhängige Klage kann für erledigt erklärt werden. Dies geschieht in der Regel, wenn die Parteien eine Einigung erzielen, die Klage zurückgezogen wird oder der Streitgegenstand nicht mehr besteht. In kann dies gemäß § 91a der Zivilprozessordnung (ZPO) durch einen entsprechenden Antrag oder durch eine Erklärung der Parteien geschehen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Klage als erledigt betrachtet wird.

Kategorie: Recht Tags: Klage Erledigung Gericht
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