Kann eine Klage beim Arbeitsgericht mündlich eingereicht werden?

Antwort

Nein, eine Klage beim Arbeitsgericht muss schriftlich eingereicht werden. Es ist erforderlich, dass die Klage in Form eines schriftlichen Dokuments verfasst wird, das die notwendigen Angaben enthält, wie die Parteien, den Streitgegenstand und die Begründung. Mündliche Anträge sind in der Regel nicht zulässig.

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