Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ja, du kannst klagen, wenn dir die Personalabteilung schriftlich ein Arbeitszeugnis mit der Note "2" zusagt, es dann aber schlechter ausfällt. In Deutschland hast du das Recht auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis. Wenn das Zeugnis nicht dem entspricht, was dir zugesichert wurde, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Es wäre ratsam, zunächst das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen, um das Problem zu klären. Sollte dies nicht erfolgreich sein, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, möglicherweise mit Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...