Was bedeutet der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“?

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Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz!“ (lat. „nulla poena sine lege“) ist ein fundamentales Prinzip des Strafrechts. Er besagt, dass eine Handlung nur dann strafbar ist, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung durch ein Gesetz unter Strafe gestellt war. Dieser Grundsatz schützt Bürger vor willkürlicher Strafverfolgung und stellt sicher, dass nur gesetzlich definierte Vergehen bestraft werden können. In Deutschland ist dieser Grundsatz im Grundgesetz (Art. 103 Abs. 2 GG) verankert.

Kategorie: Recht Tags: Recht Strafe Gesetz

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