Kein Schuldnerverzug ohne Verschulden?

Antwort vom

Ja, das ist korrekt. Im deutschen Zivilrecht gilt der Grund, dass ohne Verschulden kein Schuldnerverzug vorliegt. Das bedeutet, dass der Schuldner nur dann in Verzug gerät, wenn er die Verzögerung der Leistung zu vertreten hat. Dies ist in § 286 Abs. 4 BGB geregelt, der besagt, dass der Schuldner nicht in Verzug gerät, wenn die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

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