Kein Schuldnerverzug ohne Verschulden?

Antwort vom

Ja, das ist korrekt. Im deutschen Zivilrecht gilt der Grund, dass ohne Verschulden kein Schuldnerverzug vorliegt. Das bedeutet, dass der Schuldner nur dann in Verzug gerät, wenn er die Verzögerung der Leistung zu vertreten hat. Dies ist in § 286 Abs. 4 BGB geregelt, der besagt, dass der Schuldner nicht in Verzug gerät, wenn die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Verwandte Fragen

Was bedeutet „ambulans solvitur“?

Wahrscheinlich meinst du solvitur ambulando, nicht „ambulans solvitur“. Die feste lateinische Wendung bedeutet: „Es löst sich durchs Gehen“ bzw. sinngemäß &bdqu...

Wer muss den Zugang beweisen?

Den Zugang beweisen muss grundsätzlich derjenige, der sich auf den Zugang beruft – also meist der Absender. Ohne nachweisbaren Zugang kannst du aus einem Schreiben oft keine Rechte ableiten...

Welche rechtlichen Würden gibt es?

„Rechtliche Würde“ ist kein eigener fester Rechtsbegriff; gemeint ist fast immer die Menschenwürde. In Deutschland steht sie in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und gilt für jeden...

Was ist das Ausübungsrecht auf Bermuda?

Ein Bermuda-Ausübungsrecht bedeutet: Du darfst die Option nicht jederzeit und nicht nur am Ende ausüben, sondern nur an vorher festgelegten Terminen während der Laufzeit. Das ist die Mi...