Ist es möglich einen Kaufvertrag über einen Gegenstand abzuschließen, wenn der Verkäufer diesen dann erst beschaffen muss?

Antwort

Ja, es ist möglich, einen Kaufvertrag über einen Gegenstand abzuschließen, den der Verkäufer erst noch beschaffen muss. Dies wird als ein sogenannter "Gattungskauf" bezeichnet, bei dem der Verkäufer sich verpflichtet, eine Ware einer bestimmten Gattung zu liefern. Der Verkäufer muss dann die Ware beschaffen und dem Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt liefern. Solche Verträge sind im Handels- und Vertragsrecht üblich und rechtlich bindend, solange die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Preis, Lieferzeit und Beschaffenheit der Ware klar definiert sind.

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