Kann ein Notar sofort vollstrecken?

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Ein Notar kann nicht sofort vollstrecken. Die Vollstreckung eines notariellen Dokuments erfolgt in der Regel erst, nachdem das Dokument in eine vollstreckbare Form gebracht wurde, beispielsweise durch die Erteilung eines Vollstreckungsbescheids oder durch die Eintragung in ein entsprechendes Register. Notare können jedoch Urkunden erstellen, die als Grundlage für eine Vollstreckung dienen, aber die tatsächliche Vollstreckung muss durch die zuständigen Gerichte oder Vollstreckungsbehörden erfolgen.

Kategorie: Recht Tags: Notar Vollstreckung Recht

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