Eine Klausel zur Vertragsstrafe **muss** grundsätzlich nicht zwingend in einen Vertrag mit einer Redakteurin aufgenommen werden, die Texte für eine Website schreibt. Es gibt keine gesetzlich... [mehr]
Ja, ein Kaufmann kann überhöhte Vertragsstrafen ablehnen. Nach deutschem Recht, insbesondere nach § 339 BGB, sind Vertragsstrafen, die als unangemessen hoch angesehen werden, nicht durchsetzbar. Ein Kaufmann hat das Recht, eine solche Klausel anzufechten, wenn sie gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt oder als sittenwidrig gilt. Es ist jedoch ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die Formulierung des Vertrags zu berücksichtigen.
Eine Klausel zur Vertragsstrafe **muss** grundsätzlich nicht zwingend in einen Vertrag mit einer Redakteurin aufgenommen werden, die Texte für eine Website schreibt. Es gibt keine gesetzlich... [mehr]
Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]