Kann ein Kaufmann vereinbarte, jedoch überhöhte Vertragsstrafen ablehnen?

Antwort

Ja, ein Kaufmann kann überhöhte Vertragsstrafen ablehnen. Nach deutschem Recht, insbesondere nach § 339 BGB, sind Vertragsstrafen, die als unangemessen hoch angesehen werden, nicht durchsetzbar. Ein Kaufmann hat das Recht, eine solche Klausel anzufechten, wenn sie gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt oder als sittenwidrig gilt. Es ist jedoch ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände und die Formulierung des Vertrags zu berücksichtigen.

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