Was braucht man, um als Kaufmann eingetragen zu werden?

Antwort

Um als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier die wichtigsten Punkte: 1. **Betrieb eines Handelsgewerbes:** Du musst ein Handelsgewerbe betreiben. Das ist ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB). 2. **Anmeldung beim Handelsregister:** Die Eintragung erfolgt durch Anmeldung beim zuständigen Handelsregister (meist beim Amtsgericht). Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden. 3. **Angaben zur Anmeldung:** Folgende Angaben sind erforderlich: - Name des Unternehmens (Firma) - Sitz des Unternehmens - Geschäftsanschrift - Art des Gewerbes - Name und Wohnort des Inhabers (bei Einzelkaufleuten) 4. **Notarielle Beglaubigung:** Die Anmeldung muss durch einen Notar beglaubigt werden. 5. **Eintragung durch das Registergericht:** Nach Prüfung der Unterlagen nimmt das Registergericht die Eintragung vor. Erst mit der Eintragung giltst du rechtlich als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). **Hinweis:** Kleingewerbetreibende, deren Geschäft keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert, sind nicht verpflichtet, sich eintragen zu lassen, können dies aber freiwillig tun (dann werden sie zum „Kann-Kaufmann“). Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder beim [Handelsregister](https://www.handelsregister.de/).

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