Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Die juristische Definition von "vorübergehend" bezieht sich auf einen Zustand oder eine Maßnahme, die nicht dauerhaft ist, sondern nur für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum gilt. In rechtlichen Kontexten wird dieser Begriff häufig verwendet, um temporäre Regelungen, Fristen oder Maßnahmen zu kennzeichnen, die nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne enden oder überprüft werden. Die genaue Auslegung kann je nach Rechtsgebiet und spezifischem Kontext variieren.
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]