Ja, das Tarifvertragsrecht ist ein Teil des kollektivenrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Tarifvertragsparteien, also den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern. Ziel des Tarifvertragsrechts ist es, durch Tarifverträge einheitliche Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer einer Branche oder eines Unternehmens festzulegen.