Ist § 613a BGB zwingendes Recht?

Antwort vom

Ja, § 613a BGB ist zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Regelungen dieses Paragraphen nicht durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgangen oder abgeändert werden können. § 613a BGB regelt den Schutz der Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen und stellt sicher, dass deren Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen auf den neuen Inhaber des Betriebs übergehen.

Kategorie: Recht Tags: BGB Zwingendes Recht

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