Ist es strafbar, einem Straftäter bei der Flucht zu helfen, ohne zu wissen, dass er schuldig ist?

Antwort vom

In Deutschland kann das Unterstützen eines Straftäters bei der Flucht, auch wenn man nicht weiß, dass er schuldig ist, strafbar sein. Dies fällt unter den Tatbestand der Beihilfe zur Flucht. Nach § 257 StGB (Strafgesetzbuch) kann sich strafbar machen, wer einem anderen zu einer Straftat Hilfe leistet. Wenn du also einem Verdächtigen bei der Flucht hilfst, könnte dies als Beihilfe gewertet werden, auch wenn du nicht über seine Schuld informiert bist. Es kommt jedoch auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.

Kategorie: Recht Tags: Strafrecht Flucht Hilfe

Verwandte Fragen

Anwalt für Strafrecht und Opferrecht?

Wenn du als Beschuldigter Hilfe brauchst, ist ein Anwalt für Strafrecht richtig; wenn du als Geschädigter deine Rechte im Strafverfahren durchsetzen willst, brauchst du einen Anwalt mit Schw...

Warum wurde der österreichische Bischof wegen sexueller Übergriffe an Kindern nicht strafrechtlich verfolgt?

Meistens wurde in solchen österreichischen Kirchenfällen nicht deshalb nicht verfolgt, weil ein Bischof „geschützt“ gewesen wäre, sondern weil die Taten nach staatliche...

Verbrechen vs. Straftat?

„Verbrechen“ und „Straftat“ sind nicht dasselbe: Jede Straftat ist strafbar, aber nicht jede Straftat ist ein Verbrechen. Im deutschen Strafrecht ist Straftat der Oberbegriff...