Ist Hausfriedensbruch ein Offizialdelikt?

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Hausfriedensbruch ist in Deutschland gemäß § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Antragsdelikt und kein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Staatsanwaltschaft auch ohne einen solchen Antrag tätig werden kann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

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