Eine Ungleichbehandlung im Stellenbesetzungsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Diese sind in der Regel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie in spezifischen Reg... [mehr]
Ja, das Gendern in Behörden ist in vielen deutschen Bundesländern und auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung erlaubt und wird teilweise sogar empfohlen. Die genauen Regelungen können jedoch variieren, da es keine einheitliche gesetzliche Vorgabe gibt. Einige Behörden haben eigene Richtlinien zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch eingeführt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorgaben der jeweiligen Behörde zu informieren.
Eine Ungleichbehandlung im Stellenbesetzungsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Diese sind in der Regel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie in spezifischen Reg... [mehr]