Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Ob ein Diebstahl in einem Drogeriemarkt als schwerer Diebstahl eingestuft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert der gestohlenen Waren und den Umständen des Diebstahls. In Deutschland wird ein Diebstahl in der Regel als schwerer Diebstahl betrachtet, wenn der Wert der gestohlenen Gegenstände eine bestimmte Grenze überschreitet oder wenn besondere Umstände vorliegen, wie beispielsweise das Eindringen in ein Gebäude oder die Anwendung von Gewalt. Generell gilt: Je höher der Wert der gestohlenen Waren, desto schwerer wird der Diebstahl rechtlich eingestuft.
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...
Wenn jemand eine andere Person mit falschen Behauptungen anzeigt (also eine sogenannte „falsche Verdächtigung“ oder „falsche Anzeige“ erstattet), gibt es in Deutschland re...
Es ist rechtlich und moralisch problematisch, einen Staatsanwalt anzulügen. Im Strafverfahren bist du zwar als Beschuldigter nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten, und du darfst schweigen o...