In Deutschland ist die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, solange sie unter bestimmten Bedingungen erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2020, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Allerdings gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. Die aktive Sterbehilfe bleibt jedoch strafbar. In anderen Ländern können die Gesetze variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen.