Ist 221 Aussetzung?

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§ 221 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die "Aussetzung". Diese Vorschrift behandelt die strafrechtlichen Konsequenzen, jemand einen anderen in eine hilflose Lage bringt oder ihn in einer solchen Lage zurücklässt wodurch dessen Leben oder Gesundheit gefährdet wird. Die Aussetzung ist ein Delikt, das vor allem den Schutz von Personen in Notlagen zum Ziel hat. Die Strafe kann je nach Schwere des Falls variieren.

Kategorie: Recht Tags: 221 Aussetzung Recht

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