Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde. In Deutschland und vielen anderen europ&aum... [mehr]
Der Irakkrieg 2003 wird von vielen Völkerrechtlern als völkerrechtswidrig angesehen, da er ohne ein Mandat des UN-Sicherheitsrats und ohne unmittelbare Selbstverteidigung erfolgte. Nach internationalem Recht, insbesondere nach der UN-Charta, ist die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten grundsätzlich verboten (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta), Ausnahmen gelten nur bei Selbstverteidigung oder mit Zustimmung des Sicherheitsrats. **Mögliche Konsequenzen nach internationalem Recht:** 1. **Individuelle strafrechtliche Verantwortung:** Führende Politiker und Militärs könnten für das "Verbrechen der Aggression" vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) oder einem Ad-hoc-Tribunal zur Verantwortung gezogen werden. Das Verbrechen der Aggression ist seit 2018 im Statut des IStGH verankert, war aber 2003 noch nicht justiziabel. Dennoch gilt es als Völkerrechtsverbrechen. 2. **Staatliche Verantwortung:** Die verantwortlichen Staaten (z.B. USA, Großbritannien) könnten verpflichtet sein, Wiedergutmachung zu leisten, etwa durch Entschädigungszahlungen an den Irak für verursachte Schäden. 3. **Politische und diplomatische Konsequenzen:** Sanktionen, internationale Isolation oder andere Maßnahmen könnten gegen die verantwortlichen Staaten verhängt werden. **Praktische Umsetzung:** In der Realität wurden bislang keine führenden Politiker für den Irakkrieg strafrechtlich verfolgt. Politische und diplomatische Konsequenzen blieben begrenzt, da die verantwortlichen Staaten ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats sind und über erheblichen Einfluss verfügen. **Weiterführende Informationen:** - [Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)](https://www.icc-cpi.int/) - [UN-Charta](https://www.un.org/depts/german/un_charta/charta.pdf) Zusammengefasst: Nach internationalem Recht könnten die Verantwortlichen für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg strafrechtlich und zivilrechtlich belangt werden, in der Praxis ist dies jedoch bislang nicht geschehen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde. In Deutschland und vielen anderen europ&aum... [mehr]
Ob ein Stoiber – also eine Person mit dem Nachnamen Stoiber, beispielsweise Edmund Stoiber, der ehemalige bayerische Ministerpräsident – sein Handeln gegenüber anderen begrü... [mehr]