Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ja, ein starker Insolvenzverwalter kann sich an die Position des Schuldners bei Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stellen. In der Insolvenzordnung (InsO) ist vorgesehen, dass der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Schuldners übernimmt. Das bedeutet, dass er auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung geltend machen kann, um die Insolvenzmasse zu vergrößern und die Gläubiger zu befriedigen.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]