Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Ja, ein starker Insolvenzverwalter kann sich an die Position des Schuldners bei Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stellen. In der Insolvenzordnung (InsO) ist vorgesehen, dass der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Schuldners übernimmt. Das bedeutet, dass er auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung geltend machen kann, um die Insolvenzmasse zu vergrößern und die Gläubiger zu befriedigen.
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]