Darf ein starker Insolvenzverwalter sich an die Position des Schuldners bei Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stellen?

Antwort

Ja, ein starker Insolvenzverwalter kann sich an die Position des Schuldners bei Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stellen. In der Insolvenzordnung (InsO) ist vorgesehen, dass der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Schuldners übernimmt. Das bedeutet, dass er auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung geltend machen kann, um die Insolvenzmasse zu vergrößern und die Gläubiger zu befriedigen.

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