Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Wenn der Insolvenzverwalter eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung als voll bestritten deklariert, bedeutet das, dass er die Forderung nicht anerkennt und bestreitet, dass sie in der angegebenen Höhe oder überhaupt besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. Zweifel an der Beweislage oder der Rechtsgrundlage der Forderung. In einem solchen Fall hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen. Das bedeutet, dass der Gläubiger vor Gericht nachweisen muss, dass die Forderung tatsächlich besteht und dass sie aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung resultiert. Wenn das Gericht die Forderung anerkennt, wird sie in die Insolvenztabelle aufgenommen und entsprechend behandelt. Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]