Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden Gewerbebetrieb grundsätzlich **nicht** aus Stiftungsgeldern finanziell stützen, wenn dadurch die Gemeinnützigkeit gef&aum... [mehr]
Ja, ein Inklusionsbetrieb kann die Rechtsform einer Stiftung haben. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren. Die Rechtsform eines Inklusionsbetriebs ist nicht festgelegt und kann daher auch eine Stiftung sein, solange die gesetzlichen Anforderungen und Ziele eines Inklusionsbetriebs erfüllt werden.
Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden Gewerbebetrieb grundsätzlich **nicht** aus Stiftungsgeldern finanziell stützen, wenn dadurch die Gemeinnützigkeit gef&aum... [mehr]