Inhalt von § 22b StVG zusammengefasst.

Antwort

§ 22b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) regelt die Haftung des Halters eines Fahrzeugs bei Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden. Insbesondere wird hier die Haftung des Halters für Schäden an Dritten behandelt, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, unabhängig davon, ob der Halter selbst das Fahrzeug geführt hat oder nicht. Der Paragraph legt fest, dass der Halter für die Schäden verantwortlich ist, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dies dient dem Schutz von Geschädigten und der Sicherstellung, dass sie im Falle eines Schadens eine Entschädigung erhalten können.

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