In einem Satz den Inhalt von Art. 7 Abs. 1 GG beschreiben.

Antwort vom

Art. 7 Abs. 1 GG garantiert, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, um die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

Kategorie: Recht Tags: Schulwesen Gesetz Bildung

Verwandte Fragen

Kann man in Sachsen Bildung und Teilhabe beantragen, auch ohne Wohngeld oder Kinderzuschlag?

Ja. Leistungen für Bildung und Teilhabe kann man in Sachsen auch ohne Wohngeld und ohne Kinderzuschlag bekommen – aber nur, wenn stattdessen eine andere anspruchsbegründende Sozialleis...

Welches deutsche Gesetz verpflichtet Männer zu einer Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte?

Ein allgemeines deutsches Gesetz, das Männern für längere Auslandsaufenthalte eine besondere Genehmigungspflicht auferlegt, gibt es nicht. Wahrscheinlich ist eine Verwechslung mit &aum...