Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit dem Schulwesen. Der Artikel lautet: 1. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. 2. Die Erziehu...
Fragen zu Schulwesen
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In einem Satz den Inhalt von Art. 7 Abs. 1 GG beschreiben.
Art. 7 Abs. 1 GG garantiert, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, um die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu fördern.