Was regelt Artikel 7 des Grundgesetzes?

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Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit dem Schulwesen. Der Artikel lautet: 1. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. 2. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. 3. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. Dieser Artikel regelt die staatliche Aufsicht über das Schulwesen, das Recht der Eltern in Bezug auf den Religionsunterricht und die Bedingungen für die Erteilung des Religionsunterrichts in öffentlichen Schulen.

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