Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
In einigen Staaten der USA ist es möglich, eine Ehe ohne gerichtliche Verfahren zu beenden, oft durch eine sogenannte "uncontested divorce" oder durch spezielle Verfahren wie die "summary divorce". Zu den Staaten, in denen dies möglich ist, gehören: 1. **Kalifornien**: Hier kann eine Ehe unter bestimmten Bedingungen ohne Gerichtsurteil geschieden werden, wenn beide Parteien zustimmen. 2. **Florida**: In Florida gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Scheidung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 3. **Texas**: Texas erlaubt eine vereinfachte Scheidung, wenn keine Kinder und kein gemeinsames Vermögen vorhanden sind. 4. **Nevada**: In Nevada kann eine Scheidung ohne Gericht erfolgen, wenn beide Parteien einverstanden sind und die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und Verfahren in jedem Bundesstaat zu informieren, da diese variieren können.
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
Ein geerbtes Haus wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung grundsätzlich **nicht** als Zugewinn berücksichtigt. Erbschaften (und auch Schenkungen) zählen nach deutschem... [mehr]
In Österreich entstehen mit der Eheschließung verschiedene rechtliche Verbindlichkeiten und Pflichten zwischen den Ehepartnern. Die wichtigsten sind: 1. **Beistand und Rücksichtnahme... [mehr]
Wenn beide Elternteile nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten, bleibt grundsätzlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also das Recht zu entscheiden, wo das Kind lebt &nd... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]