K verlangt von B Erstattung der Arztkosten nach Hundebiss.

Antwort

In einem solchen Fall könnte K unter Umständen Anspruch auf Erstattung der Arztkosten haben, wenn B für den Hund verantwortlich ist. Nach deutschem Recht haftet der Hundehalter grundsätzlich für Schäden, die sein Hund verursacht, gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters). Es wäre zu prüfen, ob B seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, beispielsweise durch unzureichende Kontrolle des Hundes. Wenn der Hund ohne Aufsicht freilief und K dadurch verletzt wurde, könnte B für die Kosten verantwortlich gemacht werden. K müsste jedoch nachweisen, dass die Verletzung durch den Hund verursacht wurde und dass die Behandlung notwendig war. Es wäre ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände des Falls zu klären und die Erfolgsaussichten einer Forderung zu bewerten.

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