Was bedeutet HGB 238 (1) in eigenen Worten?

Antwort vom

§ 238 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) besagt, dass Kaufleute verpflichtet sind, Bücher zu führen, die ihre Handelsgeschäfte und die Lage ihres Vermögens klar und übersichtlich darstellen. Diese Buchführung muss so gestaltet sein, dass sie jederzeit einen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens ermöglicht. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße nachvollziehbare Dokumentation der Geschäftsvorfälle sicherzustellen.

Kategorie: Recht Tags: HGB Paragraph Bilanz
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