Haus in die Ehe eingebracht: Gibt es bei Scheidung einen Zugewinn?

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Ja — **möglich, aber nicht automatisch auf das ganze Haus**. Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der **Zugewinngemeinschaft** wird **nicht das Eigentum geteilt**, sondern der **Vermögenszuwachs während der Ehe** verglichen. Für dein Haus gilt typischerweise: - **Hast du das Haus schon vor der Ehe besessen**, gehört es grundsätzlich weiter dir. - Der **Wert des Hauses bei Eheschließung** zählt zu deinem **Anfangsvermögen**. - Der **Wert bei Zustellung des Scheidungsantrags** zählt zum **Endvermögen**. - **Nur die Wertsteigerung während der Ehe** kann beim Zugewinn relevant sein. Beispiel: - Hauswert bei Heirat: 300.000 € - Hauswert bei Scheidung: 500.000 € - Wertzuwachs: 200.000 € Dieser Zuwachs kann in deinen Zugewinn fallen. Wichtig: - Wurde das Haus während der Ehe **mit gemeinsamen Mitteln entschuldet oder modernisiert**, kann das den auszugleichenden Zugewinn erhöhen. - Gibt es **Schulden auf dem Haus**, werden diese mit berücksichtigt. - Bei **Erbschaft oder Schenkung** gelten teils Sonderregeln. - Ein **Ehevertrag** kann alles anders regeln. Kurz: **Das vor der Ehe eingebrachte Haus selbst wird normalerweise nicht geteilt, aber sein Vermögenszuwachs während der Ehe kann beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen.** Mehr dazu allgemein beim Bundesministerium der Justiz: https://www.bmj.de/DE/themen/familie_und_partnerschaft/ehe/gueterrecht/gueterrecht_node.html

Kategorie: Recht Tags: Haus Scheidung Zugewinn

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